Lipödem - aktuelle Informationen für Betroffene

Aktuelle Stellungnahme und Information zur Liposuktion

Über die Kostenübernahme gesetzlicher Krankenkassen für eine Liposuktions- Behandlung bei symptomatischem Lipödem wird aktuell in der Presse und in Patientenforen informiert und diskutiert. 

Eine Kostenübernahme der Liposuktion bei Lipödem durch die gesetzliche Krankenversicherung ist ab dem Januar 2026 angekündigt. Die Übernahme der Behandlungskosten ist strikt an die Erfüllung definierter Voraussetzungen gebunden. Diese Kriterien müssen nach dem sogenannten Vier Augen Prinzip von unabhängigen FachärztInnen (Innere Medizin und Angiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Haut und Geschlechtskrankheiten und oder Zusatz-Weiterbildung Phlebologie) erhoben, dokumentiert und bescheinigt werden. Dadurch wird die Indikation zur Behandlung von der operativen Leistung getrennt.

Folgende Voraussetzungen müssen im Einzelnen vorliegen: 

  • keine Gewichtszunahme in 6 Monaten,
  • Bestätigung einer maximalen konservativen Therapie mit konsequentem Tragen von medizinisch angepasster Kompression etc. ohne Besserung
  • kein BMI > 35
  • bei BMI > 35 muss erst eine Behandlung der Adipositas erfolgen 

Für eine fachärztliche Erhebung sind zwingend 2 Termine im Abstand von mindestens 6 Monaten vorgeschrieben. Die Daten und Befunde erfassen das Gewicht, Größe, BMI, definierte Umfangsmessungen (Arme und Beine), eine erfolgte ausgereizte konservative Therapie und eine nachzuweisende fehlende Gewichtszunahme in den vergangenen 6 Monaten. Wird eine operative Behandlung angestrebt, muss ein konservative Therapieversuch für mindestens 6 Monate nachgewiesen werden!

Zum aktuellen Zeitpunkt ist vieles unklar, vor allem wie Fachärzte diese Dokumentation und Diagnosesicherung zusätzlich zur normalen Patientenversorgung zeitlich erbringen sollen? 

Wir sind eine phlebologische Facharztpraxis mit den Schwerpunkten: Behandlung von Krampfadern, Abklärung von Beinschwellungen bei lymphatischer oder venöser Stauung, Thrombosediagnostik, Behandlung und Monitoring von tiefen und oberflächlichen Venenthrombosen sowie Verödungsbehandlung der Varikosis. 

Aufgrund langer Wartezeiten in der normalen Patientenversorgung ist es derzeit nicht möglich, eine spezifische Lipödem Diagnostik (aufwendige Untersuchung, aufwendige Aufklärung und Erklärung des Sachverhaltes und Erstellung der Dokumentation, mindestens 2 Termine im Abstand von 6 Monaten, Kontrolle des erfolgten konservativen Therapie) ausschließlich für die Abklärung bzw. Ausstellung von Bescheinigungen zur Kostenübernahme der Liposuktion zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse zusätzlich anzubieten. Wir haben bisher keine weiteren Informationen außer den Pressemitteilungen erhalten. 

Eine verstärkte Buchung der Sprechstunde mit diesen Anfragen führt zu einer Verlängerung der Wartezeiten für Termine mit akuten dringenden Beschwerden (Verdacht auf eine Venenthrombose, Abklärung akuter Schwellungen, dringende Abklärung und Behandlung der beschwerderelevanten Varikosis etc.). 

Wir bitten um Verständnis, dass wir keine zusätzlichen Terminkapazitäten rein für Untersuchungen zur Erstellung der Bescheinigung Lipödem zur Vorlage für eine Liposuktion anbieten können. 

Dies betrifft ausdrücklich nicht die Abklärung von Beinschwellungen mit einer Ultraschalluntersuchung. Häufig ist auch bei gänzlich fehlender sichtbarer Varikosis eine venöse Stauung bei einer Ultraschalluntersuchung der Beinvenen nachweisbar.

Bei unklaren Schwellneigungen, abendlichem Anschwellen der Beine mit Schwere und Spannungsgefühl, zunehmend in der wärmeren Jahreszeit ist häufig eine venöse Stauung die Ursache. 

Vor einer eventuell geplanten Liposuktion ist eine venöse Untersuchung notwendig, um nicht sichtbare venöse Stauungen auszuschließen. Sind solche vorhanden ist eine Behandlung der venösen Stauung vor einer Liposuktion erforderlich. Hierdurch ist vorab schon eine Besserung der Schwellungsbeschwerden zu erwarten.

Fachartikel von Dr. med. Thomas Weiler

Dr. med. Thomas Weiler

Facharzt für Chirurgie und Gefäßchirurgie, Phlebologie

Fachwissen:

  • Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
  • Seit Januar 2005 niedergelassen als Gefäßchirurg in Pforzheim
  • 30 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet der Gefäßchirurgie und Phlebologie
  • Ausbildungsermächtigung Fachgebiet Phlebologie
  • Endovenöse Therapieverfahren (ELVeS Radial Laser, Venefit/VNUS closure fast, Celon-Verfahren/RFITT)
  • Nationale und internationale Vorträge
  • Fortbildungszertifikat Phlebologie
  • Weiterbildungsermächtigung Phlebologie

Mitgliedschaften:

  • Berufsverband der deutschen Chirurgen (BDC )
  • Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie ( DGG )
  • Deutsche Gesellschaft für Phlebologie ( DGP )
  • Berufsverband der Phlebologen (BVP)
  • Mitglied im Vorstand des Berufsverbandes der Phlebologen
  • American Vein & Lymphatic Society
  • Mitglied im Vorstand AG Endovenöse Therapieverfahren, (DGP)
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